Art. 255 – Jährlicher Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

(1)Jedes Unionsorgan und jede Einrichtung nach Artikel 247 erstellt einen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahres. Sie machen den Bericht bis zum 31. März des folgenden Haushaltsjahrs dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof zugänglich.
(2)Der Bericht gemäß Absatz 1 enthält — in zusammengefasster Form — Angaben über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 255 REG_2024_2509 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 255 REG_2024_2509 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.