Art. 257 – Sachstandsbericht zur Rechnungsführung

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Der Rechnungsführer der Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 15. September jedes Haushaltsjahres einen Bericht mit Angaben über festgestellte aktuelle Risiken und allgemeine Tendenzen, neu aufgetretene Rechnungsführungsprobleme und Fortschritte in Rechnungsführungsangelegenheiten, einschließlich der vom Rechnungshof zur Sprache gebrachten Angelegenheiten, sowie Angaben über Einziehungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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