Art. 32 – Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

(1)Die Befugnis der Kommission zur Vollstreckung von Beschlüssen nach Artikel 29 Absatz 10 verjährt nach Ablauf von fünf Jahren.
(2)Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Beschluss rechtskräftig wird.
(3)Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen wird unterbrochen durch a) die Bekanntgabe eines Beschlusses, durch den der ursprüngliche Betrag der Geldbuße geändert oder ein Antrag auf eine solche Änderung abgelehnt wird, b) jede auf Vollstreckung der Geldbuße gerichtete Handlung der Kommission oder eines Mitgliedstaats, der auf Ersuchen der Kommission handelt.
(4)Bei jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist erneut.
(5)Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen wird gehemmt, solange a) eine Zahlungsfrist bewilligt ist; b) die Vollstreckung durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 32 REG_2024_2747 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 32 REG_2024_2747 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.