ErwGr. 25

REG_2024_2809 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen

Während der Umfang der Offenlegung im EU-Wachstumsprospekt für KMU zu präskriptiv ist, scheint er für Unternehmen, die eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt anstreben, zweckmäßig zu sein. Daher sollten die Anhänge I, II und III der Verordnung (EU) 2017/1129 an den Umfang der Offenlegung des EU-Wachstumsprospekts angepasst werden, wobei die entsprechenden Anhänge der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 als Referenz dienen sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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