ErwGr. 58

REG_2024_2809 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen

Es muss sichergestellt werden, dass der EU-Folgeprospekt, der EU-Wachstumsemissionsprospekt und die zugehörigen Prospektzusammenfassungen Gegenstand derselben verwaltungsrechtlichen Sanktionen und sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sind wie andere Prospekte. Diese Sanktionen und Maßnahmen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und einen gemeinsamen Ansatz in den Mitgliedstaaten gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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