ErwGr. 49

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte für Interoperabilitätsvereinbarungen für alle Arten von Finanzinstrumenten und Nichtfinanzinstrumenten, wie Derivatekontrakten, zusätzlich zu Geldmarktinstrumenten und übertragbaren Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (17) gelten. Die ESMA sollte daher nach Konsultation der Mitglieder des ESZB und des ESRB Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, um für kohärente, effiziente und wirksame Bewertungen der Interoperabilitätsvereinbarungen zu sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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