Art. 47 – Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle, die die Befugnis erhalten soll, Aufgaben eines unabhängigen Dritten im Bewertungs- und Überprüfungsverfahren auszuführen, nach, dass sie den in den einschlägigen technischen Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich wurden, festgelegten Kriterien, den in Artikel 5 genannten einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen, den Europäischen Bewertungsdokumenten, freiwilligen harmonisierten Normen für Produktanforderungen, deren Fundstellen gemäß Artikel 7 Absatz 5 oder 6 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlich wurden, oder den in Artikel 8 Absatz 1 genannten gemeinsamen Spezifikationen oder von Teilen davon festgelegt sind, entspricht, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 46 insoweit erfüllt, als die anwendbaren Unterlagen diese Anforderungen abdecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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