ErwGr. 59

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Fulfilment-Dienstleister, Online-Marktplätze und sonstige Marktakteure sollten aktiv dazu beitragen, dass nur konforme Produkte die Verwender erreichen, damit die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung durch die Hersteller verbessert sowie zur Behebung der bei der Marktüberwachung festgestellten Mängel beigetragen und sie verbessert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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