ErwGr. 92

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Zur Begünstigung privater Investitionen und der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen ist es erforderlich, mindestens 15 % der durch die -Garantie für die Ukraine bereitgestellten Garantien für Micro-Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (34), einschließlich Start-ups, zu verwenden und die Verwendung dieses Teils der Mittel zu verfolgen und darüber Bericht zu erstatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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