Art. 8a – Unter- oder Überschreitung der Fangmengen für Großaugenthun

REG_2024_897 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2107 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und der Verordnung (EU) 2023/2053 zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer

(1)Jeder ungenutzte oder übermäßige Anteil der jährlichen Quote oder Fanggrenze eines Mitgliedstaats für Großaugenthun kann entsprechend zu der einschlägigen Quote oder Fanggrenze während oder vor dem Anpassungsjahr gemäß den geltenden ICCAT-Empfehlungen für Großaugenthun addiert oder davon abgezogen werden.
(2)Die maximale Unterschreitung der Fangmengen für Großaugenthun, die ein Mitgliedstaat in einem bestimmten Jahr übertragen darf, darf die von der ICCAT für dieses betreffende Jahr zugelassene Menge nicht überschreiten.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8a REG_2024_897 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8a REG_2024_897 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.