ErwGr. 10

REG_2025_1377 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Einfuhr nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Vorschriften für die Verwendung und Beseitigung durch alternative Verarbeitungsmethoden gewonnener Folgeprodukte. Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher dahin gehend geändert werden, dass Vorschriften für die Verwendung und Beseitigung durch diese beiden neuen alternativen Verarbeitungsmethoden gewonnener Erzeugnisse festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.07.2025

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