ErwGr. 12

REG_2025_1377 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Einfuhr nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

Mit der Verordnung (EU) Nr. 142/2011, geändert durch die Verordnung (EU) 2021/1925 der Kommission (8), werden Seidenspinner (Bombyx mori) in die Liste der zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Protein in der Union zugelassenen Insektenarten gemäß Anhang X Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 aufgenommen. Es ist daher angezeigt, die Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein aus Seidenspinnern (Bombyx mori) in die Union zuzulassen. Indonesien hat bei der Kommission beantragt, in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 als Drittland aufgeführt zu werden, das für die Einfuhr von verarbeitetem tierischem Insektenprotein in die Union und dessen Durchfuhr durch die Union zugelassen ist. Die Kommission führte eine eingehende Bewertung der Veterinärvorschriften des antragstellenden Drittlands und der Fähigkeit seiner zuständigen Behörden zur Durchführung amtlicher Kontrollen in Bezug auf in die Union eingeführtes Heimtierfutter durch. Es wurde der Schluss gezogen, dass die zuständigen Behörden Indonesiens die einschlägigen Hygienebedingungen für die Einfuhr von verarbeitetem Heimtierfutter, das verarbeitetes tierisches Insektenprotein enthält, erfüllen können. Daher ist es gerechtfertigt, Indonesien in die Liste der Drittländer in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 aufzunehmen, aus denen verarbeitetes Heimtierfutter, das verarbeitetes tierisches Insektenprotein enthält, in die Union eingeführt und durch die Union durchgeführt werden darf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.07.2025

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