Art. 42 – Vorschriften für die Bewertung von technischen Diensten und akkreditierten internen technischen Diensten

REG_2025_14 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 50 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch die Festlegung der Vorschriften zu erlassen, die die technischen Dienste für ihre Bewertung gemäß Artikel 43 und für die Akkreditierung interner technischer Dienste gemäß Artikel 41 erfüllen müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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