ErwGr. 3

REG_2025_2082 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Verlängerung des Zeitrahmens für die Einrichtung des Fallbearbeitungssystems von Eurojust

Mit der Verordnung (EU) 2023/2131 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurde die Verordnung (EU) 2018/1727 geändert, um den Rechtsrahmen für ein modernisiertes Fallbearbeitungssystem (im Folgenden „neues Fallbearbeitungssystem“) zu schaffen. Das neue Fallbearbeitungssystem soll die Funktionen des Europäischen Justiziellen Terrorismusregisters integrieren und ermöglichen und die Fähigkeit von Eurojust verbessern, Verbindungen zwischen grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren gegen Verdächtige terroristischer Straftaten und Informationen, die bei Eurojust im Zusammenhang mit anderen Fällen schwerer Straftaten verarbeitet werden, zu ermitteln und die bestehenden nationalen und Unionsmechanismen für den Abgleich biometrischer Daten in vollem Umfang zu nutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2025

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