ErwGr. 7

REG_2025_2518 · zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Damit eine Beschwerde, die eine grenzüberschreitende Verarbeitung betrifft, zulässig ist, sollte sie bestimmte Angaben enthalten. Für die Zulässigkeit einer solchen Beschwerde sollten keine Angaben erforderlich sein, die über die in dieser Verordnung festgelegten Angaben hinausgehen. Verwaltungsmodalitäten und -anforderungen an die Zulässigkeit von Beschwerden gemäß dem nationalen Recht der Aufsichtsbehörde, bei der eine Beschwerde eingereicht wurde, etwa betreffend die Sprache, die Verjährungsfrist, Identifizierungsmittel, ein elektronisches Formular, eine spezifische Vorlage oder die Unterschrift, gelten weiterhin.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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