ErwGr. 8

REG_2025_2518 · zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Die Kontaktdaten der Person, die die Beschwerde einreicht, können eine Postanschrift, ihren Wohnort und, soweit vorhanden, eine E-Mail-Adresse umfassen. Wenn ein Beschwerdeführer eine natürliche Person ist, die nicht in der Lage ist, ihr Beschwerderecht ohne Unterstützung eines gesetzlichen Vertreters auszuüben, z. B. weil sie ein Kind ist oder weil sie eine Behinderung hat oder schutzbedürftig ist, und die daher ihre Rechte über eine andere Person wie einen Elternteil, einen gesetzlichen Vormund oder ein Familienmitglied ausübt, sofern eine solche Vertretung nach nationalem Recht zulässig ist, muss dies zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde eindeutig angegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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