Art. 5 – Überprüfung

REG_2025_2600 · über Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der durch die Handlungen Russlands im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle 12 Monate führt die Kommission eine Überprüfung dieser Verordnung durch und legt dem Rat einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung vor. Im Rahmen dieser Überprüfung wird auch bewertet, ob die Bereitstellung der erheblichen Mittel, die es Russland ermöglichen, seine Handlungen im Zusammenhang mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen, weiterhin ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten innerhalb der Union und der Mitgliedstaaten verursacht oder zu verursachen droht und ob die Gefahr einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Wirtschaftslage in der Union und den Mitgliedstaaten fortbesteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2025

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