Art. 81 – Schutz personenbezogener Daten

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Diese Verordnung lässt die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (49) sowie die Verordnungen (EU) 2016/679 (50) und (EU) 2018/1725 (51) des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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