REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847
Um die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zu ergänzen, sollten natürliche Personen die Möglichkeit haben, ihren EHR elektronische Gesundheitsdaten hinzuzufügen oder zusätzliche Informationen in ihren eigenen persönlichen Gesundheitsaufzeichnungen zu speichern, zu denen Angehörige der Gesundheitsberufe Zugang haben könnten. Informationen, die von natürlichen Personen hinzugefügt werden, sind jedoch möglicherweise weniger verlässlich als elektronische Gesundheitsdaten, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe eingegeben und überprüft werden, und haben nicht den gleichen klinischen oder rechtlichen Wert wie die von Angehörigen der Gesundheitsberufe zur Verfügung gestellten Informationen. Daher sollten die von natürlichen Personen in ihre EHR eingegebenen Daten von den von Angehörigen der Gesundheitsberufe bereitgestellten Daten eindeutig unterscheidbar sein. Diese Möglichkeit für natürliche Personen personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten hinzuzufügen und zu ergänzen, sollte sie nicht dazu berechtigen, personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten zu ändern, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe zur Verfügung gestellt wurden.
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