ErwGr. 13

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Indem natürliche Personen leichteren und schnelleren Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erhalten, können sie mögliche Fehler wie falsche Angaben oder falsch zugeordnete Patientenakten erkennen. In solchen Fällen sollten natürliche Personen die Möglichkeit haben, online die Berichtigung unrichtiger personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten unverzüglich und kostenlos über einen Zugangsdienst für elektronische Gesundheitsdaten zu verlangen. Derartige Berichtigungsersuchen sollten von den einschlägigen Verantwortlichen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 bearbeitet werden, erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit einschlägiger Spezialisierung, die für die Behandlung der natürlichen Personen verantwortlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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