ErwGr. 16

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Der Zugang zu EHR durch Gesundheitsdienstleister oder andere Einzelpersonen sollte für die betroffenen natürlichen Personen transparent sein. Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten sollten detaillierte Informationen über den Datenzugang zur Verfügung stellen, etwa darüber, wann welche Stelle oder natürliche Person auf die Daten zugegriffen hat und auf welche Daten zugegriffen wurde. Natürliche Personen sollten auch die Möglichkeit haben, automatische Benachrichtigungen über Zugriffe auf sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten über die Zugangsdienste für Angehörige der Gesundheitsberufe zu aktivieren oder zu deaktivieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 16 REG_2025_327 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 16 REG_2025_327 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.