REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten aufgrund der dort bestehenden unterschiedlichen Befindlichkeiten in Bezug auf den Grad der Kontrolle von Patienten über ihre Gesundheitsdaten die Möglichkeit haben, ein absolutes Recht zum Widerspruch gegen den Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten durch andere Personen als den ursprünglichen Verantwortlichen vorzusehen, ohne die Möglichkeit, diesen Widerspruch in Notfällen außer Kraft zu setzen. In diesem Fall sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften und besondere Schutzmaßnahmen für derartige Mechanismen zum Widerspruch festlegen. Diese Vorschriften und besonderen Schutzmaßnahmen könnten sich auch auf bestimmte Kategorien personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten beziehen, etwa auf genetische Daten. Das Recht zum Widerspruch bedeutet, dass personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten in Bezug auf die natürliche Person, die von diesem Recht Gebrauch macht, über den Gesundheitsdienstleister, der die Behandlung erbracht hat, hinaus nicht über die im Rahmen des EHDS eingerichteten Dienste verfügbar gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Erfassung und Speicherung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten in einem EHR-System vorzuschreiben, das von dem Gesundheitsdienstleister, der die Gesundheitsdienstleistungen erbracht hat, genutzt wird und das nur für diesen Gesundheitsdienstleister zugänglich ist. Hat eine natürliche Person von dem Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht, so werden Gesundheitsdienstleister durchgeführte Behandlungen weiterhin im Einklang mit den geltenden Vorschriften dokumentieren und weiterhin auf die von ihnen erfassten Daten zugreifen können. Natürliche Personen, die von dem Recht zum Widerspruch Gebrauch machen, sollten ihre Entscheidung rückgängig machen können. In diesem Fall sind personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten, die während des Zeitraums des Widerspruchs generiert wurden, möglicherweise nicht über die Zugangsdienste und MyHealth@EU verfügbar.
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