Natürliche Personen sollten die Möglichkeit haben, anderen natürlichen Personen ihrer Wahl, etwa Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen, eine Berechtigung für den Zugang oder die Kontrolle des Zugangs zu den personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten der natürlichen Person, die diese Berechtigung erteilen, oder für die Nutzung digitaler Gesundheitsdienste in ihrem Namen zu erteilen. Solche Berechtigungen könnten auch für eine andere Nutzung durch natürliche Personen geeignet sein, denen eine solche Berechtigung erteilt wurde. Zur Ermöglichung und Umsetzung dieser Berechtigungen sollten von den Mitgliedstaaten digitale Vertreterdienste eingerichtet werden, die mit Zugangsdiensten für personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten, wie Patientenportalen oder patientenseitigen Anwendungen für mobile Geräte, verknüpft sein sollten. Diese digitalen Vertreterdienste sollten es auch Vormunden ermöglichen, im Namen ihrer Mündel, einschließlich Minderjähriger, zu handeln; in solchen Fällen könnten Berechtigungen automatisch erteilt werden. Zusätzlich zu diesen digitalen Vertreterdiensten sollten die Mitgliedstaaten auch leicht zugängliche Dienste zur Unterstützung einrichten, die von angemessen geschultem Personal bereitgestellt werden, das natürlichen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte behilflich ist. Für Fälle, in denen es den Interessen oder dem Willen ihrer Mündel, einschließlich von Minderjährigen zuwiderlaufen könnte, wenn ihre Vormunde Einsicht in bestimmte personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten über sie erhalten, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, im nationalen Recht Beschränkungen und Schutzmaßnahmen sowie Mechanismen für deren technische Umsetzung vorzusehen. Bei den Zugangsdiensten für personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten, wie Portalen für Patienten oder patientenseitigen Anwendungen für mobile Geräte für Patienten, sollten solche Berechtigungen akzeptiert werden, sodass natürliche Personen mit Vertretungsbefugnis Zugang zu den personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten im Geltungsbereich der Berechtigung erhalten. Um eine horizontale Lösung mit erhöhter Benutzerfreundlichkeit zu bieten, sollten digitale Lösungen für Vertreter mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) und den technischen Spezifikationen der Brieftasche für die Europäische Digitale Identität im Einklang stehen. Diese Angleichung würde dazu beitragen, sowohl den administrativen als auch den finanziellen Aufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, indem das Risiko der Entwicklung paralleler Systeme, die nicht in der gesamten Union interoperabel sind, verringert wird.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025
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