ErwGr. 97

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Es sollte ein Forum der Interessenträger eingerichtet werden, das den EHDS-Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben berät, indem es Beiträge der Interessenträger zu Fragen im Zusammenhang mit dieser Verordnung liefert. Das Forum der Interessenträger sollte sich unter anderem aus Vertretern der Patienten- und Verbraucherorganisationen, der Angehörigen der Gesundheitsberufe, der Industrie, der wissenschaftlichen Forschung und der Hochschulen zusammensetzen. Es sollte ausgewogen zusammengesetzt sein und die Ansichten der verschiedenen einschlägigen Interessenträger sollten vertreten sein. Sowohl kommerzielle als auch nichtkommerzielle Interessen sollten vertreten sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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