ErwGr. 12

REG_2025_351 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1616 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Bezug auf recycelten Kunststoff und andere Aspekte im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle und Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Da die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) aufgrund der Umweltauswirkungen von der Verwendung von Einweg-Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff abrät, werden Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände aus Kunststoff zunehmend für die wiederholte Verwendung konzipiert. Bei wiederholter Verwendung kann es jedoch zu einer Beschädigung des Materials oder Gegenstands aus Kunststoff kommen, was zu einer Zunahme der Migration von Bestandteilen in Lebensmittel führt, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Für eine solche Beschädigung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff gibt es verschiedene Anzeichen, z. B. Oberflächenrisse und Haarrisse, Blasen, Delamination, Schrumpfung oder andere Verformungen sowie Vergilbung oder sonstige dauerhafte Verfärbung oder Verlust von Glanz oder Transparenz. Nutzungsbezogene Änderungen, wie Abfärbungen von Farbstoffen aus Lebensmitteln, einschließlich Lycopin und Curcumin, stellen jedoch grundsätzlich keine Beschädigung des Materials oder Gegenstands dar. Um die Verwendung von beschädigten Kunststoffgegenständen zu verhindern, sollte der Hersteller oder ein anderer für das Inverkehrbringen des fertigen Lebensmittelkontaktgegenstands aus Kunststoff verantwortlicher Unternehmer den Anwendern von Lebensmittelkontaktgegenständen aus Kunststoff Informationen darüber zur Verfügung stellen, wie eine Beschädigung verhindert oder verlangsamt werden kann und welche Änderungen auf eine Beschädigung durch wiederholte Verwendung hindeuten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2025

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