ErwGr. 10

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Verordnung sollte in der Verordnung (EU) 2021/694 geregelt werden, die weiterhin der einschlägige Basisrechtsakt für die im spezifischen Ziel 3 des Programms „Digitales Europa“ verankerten Maßnahmen bleiben sollte. Die besonderen Teilnahmebedingungen für die einzelnen Maßnahmen sind gemäß der Verordnung (EU) 2021/694 in den einschlägigen Arbeitsprogrammen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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