REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)
Um Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle wirksamer verhindern und bewerten zu können, wirksamer darauf reagieren und sich von diesen wirksamer erholen zu können, ist es notwendig, umfassendere Kenntnisse über die bestehenden Bedrohungen für kritische Anlagen und Infrastruktur im Gebiet der Union zu erlangen, einschließlich ihrer geografischen Verteilung, ihres Zusammenwirkens und ihrer potenziellen Auswirkungen im Falle von Cyberangriffen, die diese Infrastruktur betreffen. Eine vorausschauende Vorgehensweise zur Ermittlung, Minderung und Prävention von Cyberbedrohungen setzt erhöhte Kapazitäten auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Erkennung voraus. Das europäische Warnsystem für Cybersicherheit sollte aus mehreren interoperativen grenzübergreifenden Cyber-Hubs bestehen, die jeweils drei oder mehr nationale Cyber-Hubs zusammenführen. Diese Infrastruktur sollte den Interessen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und der Union im Bereich der Cybersicherheit dienen, indem sie den neuesten Stand der Technik für fortschrittliche Instrumente für die Erhebung relevanter — gegebenenfalls anonymisierter — Daten und Informationen sowie für die Analyse nutzt, die Fähigkeiten zur koordinierten Erkennung und Bewältigung von Cyberangriffen verbessert und eine Echtzeit-Lageerfassung ermöglicht. Diese Infrastruktur sollte dazu dienen, die Cyberabwehr zu verbessern, indem die Erkennung, Aggregation und Analyse von Daten und Informationen verstärkt werden, um Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen vorzubeugen und somit die für das Cyberkrisenmanagement in der Union zuständigen Einrichtungen und Netze der Union, insbesondere das EU-CyCLONe, zu ergänzen und zu unterstützen.
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