ErwGr. 15

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Im Rahmen des europäischen Warnsystems für Cybersicherheit sollte eine Reihe grenzübergreifender Cyber-Hubs eingerichtet werden. Diese grenzübergreifenden Cyber-Hubs sollten nationale Cyber-Hubs aus mindestens drei Mitgliedstaaten zusammenbringen, um sicherzustellen, dass die Vorteile der grenzübergreifenden Erkennung von Bedrohungen sowie der Weitergabe von Informationen und des Informationsmanagements voll ausgeschöpft werden können. Das allgemeine Ziel grenzübergreifender Cyber-Hubs sollte darin bestehen, die Kapazitäten zur Analyse, Verhütung und Erkennung von Cyberdrohungen zu stärken und die Gewinnung hochwertiger Erkenntnisse über Cyberbedrohungen zu unterstützen, insbesondere durch die Weitergabe relevanter — gegebenenfalls anonymisierter — Informationen aus verschiedenen öffentlichen oder privaten Quellen in einem vertrauenswürdigen und sicheren Umfeld sowie durch die Weitergabe und die gemeinsame Nutzung modernster Instrumente und die gemeinsame Entwicklung von Erkennungs-, Analyse- und Präventionsfähigkeiten in einem vertrauenswürdigen und sicheren Umfeld. Die grenzübergreifenden Cyber-Hubs sollten neue zusätzliche Kapazitäten bereitstellen, die auf bestehenden SOCs, CSIRTs und anderen einschlägigen Akteuren, einschließlich des CSIRTs-Netzes, aufbauen und diese ergänzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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