Art. 41 – Frühwarnbericht

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

(1)Die Kommission erstellt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur spätestens drei Jahre vor Ablauf der in den Artikeln 43 und 52 genannten Fristen Berichte über die bei der Erreichung der in den genannten Artikeln festgelegten Zielvorgaben erzielten Fortschritte.
(2)Die Berichte gemäß Absatz 1 müssen folgende Angaben enthalten: a) eine Schätzung des Stands der Erreichung der Zielvorgaben, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten; b) eine Liste der Mitgliedstaaten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie diese Zielvorgaben nicht innerhalb der jeweiligen Fristen erreichen werden, sowie geeignete Empfehlungen für die betroffenen Mitgliedstaaten; c) Beispiele bewährter Verfahren in der gesamten Union, die als Orientierungshilfen zur Erzielung von Fortschritten bei der Erreichung der Zielvorgaben dienen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 41 REG_2025_40 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 41 REG_2025_40 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.