Art. 11 – Einfuhrgenehmigung für Nicht-Unionswaren, die vorübergehend in das Zollgebiet der Union gelangen

REG_2025_41 · über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll)

(1)In Anhang I aufgeführte Nicht-Unionswaren können vorübergehend in das Zollgebiet der Union gelangen, wenn ihnen eine Einzeleinfuhrgenehmigung beigefügt ist, die von einem nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Einführer beantragt wurde.
(2)Einem nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Einführer kann eine Einzeleinfuhrgenehmigung für aufgeführte Waren nur in den folgenden Fällen erteilt werden: a) für die vorübergehende Verwendung zum Zweck einer Begutachtung, einer Ausstellung oder einer aktiven Veredelung zur Reparatur, sofern die aufgeführten Waren Eigentum einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person bleiben und diese Waren wieder zu dieser Person ausgeführt werden; b) für die vorübergehende Verwendung durch Jäger, Teilnehmer an historischen Nachstellungen oder Sportschützen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks, sofern sie der zuständigen Behörde Folgendes vorlegen: i) die Gründe für die Reise, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an einer Jagdveranstaltung, einer historischen Nachstellung oder einer Schießsportveranstaltung im Zollgebiet der Union; ii) eine Beschreibung der aufgeführten Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, und die Gründe für die Art und die Menge dieser Waren, die den für die vorübergehende Verwendung angegebenen Gründen angemessen sein müssen.
Die Menge der Munition ist auf eine Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sportschützen begrenzt; iii) Angaben zu dem für den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union vorgesehenen Ort und dem dafür vorgesehenen Termin; c) für Nicht-Unionswaren, die zur Durchfuhr unter einem zollrechtlichen Versandverfahren mit Endbestimmung in einem Drittland in das Zollgebiet der Union und durch das Zollgebiet der Union verbracht werden.
Genehmigungen nach Unterabsatz 1 Buchstaben a und b werden durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats erteilt, in dem die Begutachtung, die Ausstellung, die Reparatur, die Schießsportveranstaltung, die Jagdveranstaltung oder die historische Nachstellung stattfindet.
Findet die Begutachtung, die Ausstellung, die Reparatur, die Schießsportveranstaltung, die Jagdveranstaltung oder die historische Nachstellung in mehr als einem Mitgliedstaat statt, so wird die Genehmigung von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats erteilt, in dem die erste Begutachtung, Ausstellung, Reparatur, Schießsportveranstaltung, Jagdveranstaltung oder historische Nachstellung stattfindet.
Eine Genehmigung nach Unterabsatz 1 Buchstabe c wird von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats erteilt, in dem die Waren in das Zollgebiet der Union gelangen.
(3)Der Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nach Absatz 2 muss Folgendes enthalten: a) einen Nachweis oder eine Erklärung, dass der Antragsteller nicht wegen einer Handlung, die eine Straftat im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI darstellt, oder wegen einer sonstigen Handlung vorbestraft ist, sofern diese eine Straftat darstellt, die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens vier Jahren bedroht ist; b) die Angabe eines der drei in Absatz 2 aufgeführten Gründe; c) das Datum und die eindeutige Referenznummer der Genehmigung oder gleichwertigen Erlaubnis, Eigentümer oder Besitzer einer Feuerwaffe zu sein, sowie das Datum und die eindeutige Referenznummer der Ausfuhrgenehmigung aus dem Drittland, oder gegebenenfalls den Nachweis einer Befreiung von der Genehmigung und d) die Kenndaten der Feuerwaffen, einschließlich der Angabe des Herstellers oder der Marke, des Herstellungslandes oder -ortes, der Seriennummer und des Modells, sofern möglich.
(4)Artikel 10 Absätze 1, 2, 3, 5, 6 und 7 gelten für die Erteilung der Einfuhrgenehmigung nach Absatz 2 des vorliegenden Artikels.
(5)Ungeachtet des Absatzes 2 können die Mitgliedstaaten in Sonderfällen, in denen Jäger, Teilnehmer an historischen Nachstellungen oder Sportschützen zu einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Veranstalters eingeladen wurden, eine nationale allgemeine Einfuhrgenehmigung erteilen, durch die eine vorübergehende Einfuhr von aufgeführten Waren der Kategorie C in das Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats aus den in Absatz 2 Buchstabe b genannten Gründen unmittelbar genehmigt wird.
Die Einführer müssen die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit einer Einzeleinfuhrgenehmigung bestehenden Verpflichtungen, und die in der nationalen allgemeinen Einfuhrgenehmigung festgelegten Bedingungen erfüllen.
(6)Die Kommission legt im Wege eines Durchführungsrechtsakts die Mindestanforderungen fest, die in die nationalen allgemeinen Einfuhrgenehmigungen aufzunehmen sind.
Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 43 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 11 REG_2025_41 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 11 REG_2025_41 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.