Art. 37 – Aufgaben der zuständigen Behörden

REG_2025_41 · über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll)

(1)Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung sicherzustellen, treffen die Mitgliedstaaten erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen, damit ihre zuständigen Behörden a) die Anwendung dieser Verordnung mit allen dafür erforderlichen Maßnahmen, einschließlich gegebenenfalls der Einziehung und des Verkaufs oder der Vernichtung von aufgeführten Waren, durchsetzen können; b) Auskünfte über jede Bestellung oder jeden Vorgang im Zusammenhang mit aufgeführten Waren einholen können und c) feststellen können, ob die für eine Person gemäß dieser Verordnung bestehenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden, wobei dies insbesondere die Befugnis umfassen kann, sich Zugang zu den Geschäftsräumen dieser Person und anderer Personen, die ein Interesse an dem betreffenden Vorgang haben, zu verschaffen.
(2)Auf Ersuchen eines Ausfuhrdrittlands, das zum Zeitpunkt der Ausfuhr Vertragspartei des VN-Feuerwaffenprotokolls ist, bestätigt die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der die Einfuhrgenehmigung ausstellt, die für die Ausfuhr aus dem Drittland genutzt wird, die Einfuhr oder vorübergehende Verwahrung von aufgeführten Waren, die unter die Einfuhrgenehmigung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 37 REG_2025_41 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 37 REG_2025_41 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.