Art. 41 – Delegierte Rechtsakte

REG_2025_41 · über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll)

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 42 delegierte Rechtakte zu folgenden Zwecken zu erlassen:
a)zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch die Vorschriften zur Schaffung einer allgemeinen Einfuhrgenehmigung der Union nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c der vorliegenden Verordnung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte für Sicherheit nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013; in diesen Vorschriften werden das Format, die Anwendung und der geografische Geltungsbereich für diese Art der Genehmigung festgelegt;
b)zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch die Vorschriften zur Festlegung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union gemäß Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d der vorliegenden Verordnung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte aus Gründen der Sicherheit nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013; in diesen Vorschriften werden das Format, die Anwendung und der geografische Geltungsbereich für diese Art der Genehmigung festgelegt;
c)zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch Festlegung des Teils des Carnet ATA, in dem der Verweis auf die von der zuständigen Behörde erteilen Genehmigungen oder die von der zuständigen Behörde übermittelten Referenznummern vom Anmelder gemäß Artikel 29 Absatz 1 anzugeben ist;
d)zur Änderung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung aufgrund von Änderungen des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 und aufgrund von Änderungen des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2021/555;
e)zur Änderung der Anhänge II, III und IV dieser Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2025

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