ErwGr. 46

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Die finanzielle Unterstützung für die Reformagenda sollte in Form eines Darlehens gewährt werden können. Angesichts des dringenden Finanzbedarfs Moldaus sollte der finanzielle Beistand gemäß der diversifizierten Finanzierungsstrategie organisiert werden, die in Artikel 224 der Haushaltsordnung vorgesehen und als einheitliche Finanzierungsmethode festgelegt ist, von der erwartet wird, dass sie die Liquidität der Unionsanleihen sowie die Attraktivität und die Kosteneffizienz der Emissionen der Union erhöht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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