ErwGr. 27

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Teilnehmende Arbeitgeber und andere teilnehmende Einrichtungen sollten die Profile registrierter Arbeitsuchender aus Drittstaaten filtern können, die in der Kennzeichnung angegeben haben, dass sie im Rahmen einer Fachkräftepartnerschaft, einer bilateralen Vereinbarung oder eines nationalen Rahmenprogramms für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat spezifische Unterstützung erhalten haben. Dies könnte teilnehmende Arbeitgeber und sonstige teilnehmende Einrichtungen darin bestärken, eine Einstellung in der Union anzubieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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