ErwGr. 28

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Für alle Tätigkeiten im Rahmen des EU-Talentpools sollten insbesondere die Rechte auf faire und gleiche Behandlung in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Zugang zu sozialem Schutz, Fortbildung und Schutz von jungen Menschen am Arbeitsplatz gelten. Zudem sollten im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des EU-Talentpools hochwertige Beschäftigung und fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Arbeitsuchende aus Drittstaaten Zugang zu Gleichbehandlungsstellen gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) und gegebenenfalls der Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates (19) haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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