ErwGr. 22

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Es sollte finanzielle und wirtschaftliche Hilfe in Form von Budgethilfe bereitgestellt werden, um die Ukraine bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zu unterstützen. Die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung im Rahmen dieser Verordnung sollte einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung der Ukraine nach dem Krieg sowie zum langfristigen Wachstum und Wohlstand des Landes leisten; all diese Aspekte werden bei einem künftigen Friedensabkommen eine wichtige Rolle spielen. Um Flexibilität bei der Deckung dieses Bedarfs zu gewährleisten, ist es angezeigt, verschiedene Bereitstellungsmittel zu nutzen, wobei Unterstützung durch eine Makrofinanzhilfe und durch ein gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/792 durchzuführendes Darlehen geleistet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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