ErwGr. 19

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Die im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine verfügbare finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung sollte der Ukraine entsprechend ihrem Finanzierungsbedarf zugänglich gemacht werden. Zu diesem Zweck sollte das Land eine Finanzierungsstrategie der Ukraine vorlegen, in der es seinen Finanzierungsbedarf und seine Finanzierungsquellen darlegt. Diese Finanzierungsstrategie der Ukraine sollte die wichtigsten Informationen über den Haushalt, die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Ukraine sowie die Unterstützung enthalten, die die Ukraine von der internationalen Gemeinschaft erhält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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