ErwGr. 16

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Mit dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte der Ukraine in vorhersehbarer, kontinuierlicher, geordneter, flexibler und zeitnaher Weise finanzielle Unterstützung gewährt werden, um das Land bei der Deckung seines Finanzierungs- und Verteidigungsbedarfs, insbesondere infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, zu unterstützen. Insbesondere sollte das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine die makrofinanzielle Stabilität in der Ukraine unterstützen, ihre externe Finanzierung erleichtern und die industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich durch wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit stärken, um so dazu beizutragen, der Ukraine einen qualitativen militärischen Vorsprung zu verschaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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