ErwGr. 18

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Die Unterstützung der Ukraine durch das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte an die Vorbedingung geknüpft werden, dass die Ukraine wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhält und respektiert und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, gewährleistet. Die Wahrung und Achtung der Rechtsstaatlichkeit sollte auch die Korruptionsbekämpfung umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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