ErwGr. 17

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Im Rahmen des Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte der Ukraine unter bestimmten Bedingungen eine Unterstützung in Form eines Darlehens von bis zu 90 000 000 000 EUR gewährt werden. Im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollte der Ukraine das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine von der Kommission in Teilbeträgen zur Verfügung gestellt werden, die in einer oder mehreren Tranchen ausgezahlt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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