ErwGr. 26

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Mit dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte der Ukraine als einem Land, das sich im Krieg befindet und dessen finanzielle Stabilität untrennbar mit seiner Fähigkeit verbunden ist, sich gegen die Aggression Russlands zu verteidigen, finanzielle und wirtschaftliche Hilfe gewährt werden. Deshalb ist es gerechtfertigt, einen bestimmten Teil der finanziellen und wirtschaftlichen Hilfe für die Ukraine dafür zu nutzen, die Fähigkeit der Ukraine zu verbessern, ihren Haushaltsbedarf im Zusammenhang mit der Stärkung ihrer militärischen Verteidigungsfähigkeiten zu decken, und so dazu beizutragen, der Ukraine einen qualitativen militärischen Vorteil zu verschaffen. Diese finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung sollte darauf abzielen, die Ukraine in die Lage zu versetzen, als Reaktion auf die derzeitige Krisensituation und im Anschluss daran dringende und umfangreiche öffentliche Investitionen zur Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie zu tätigen und ihre Integration in die europäische Verteidigungsindustrie zu erleichtern. Diese finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung sollte insbesondere zum Wiederaufbau, zur wirtschaftlichen Erholung und zur Modernisierung der technologischen und industriellen Basis der Ukraine im Verteidigungsbereich beitragen, um die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich zu erhöhen, wobei die schrittweise künftige Integration in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung berücksichtigt wird und die rechtzeitige Verfügbarkeit von Verteidigungsgütern und sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke durch die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine unterstützt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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