ErwGr. 37

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Die Kommission sollte die Umsetzung der Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich überwachen, insbesondere die Lieferung von Gütern. Zu diesem Zweck sollten verschiedene Überwachungsregelungen festgelegt werden, um den unterschiedlichen Durchführungsmethoden Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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