ErwGr. 5

REG_2026_511 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/504 werden zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot eingeführt, benannten Personen und Einrichtungen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen für die Arbeit staatlich finanzierter zwischengeschalteter Organisationen für die auswärtige Kulturpolitik der Mitgliedstaaten in Russland zur Verfügung zu stellen, wie etwa Kultureinrichtungen, Schulen oder Organisationen, die ethnische Minderheiten der Mitgliedstaaten unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2026

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