ErwGr. 7

REG_2026_511 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/504 wird eine neue Ausnahme eingeführt, um die Freigabe eingefrorener Gelder einer gelisteten Einrichtung oder die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen für diese Einrichtung zu ermöglichen, wenn dies unerlässlich ist, damit diese Einrichtung weniger russische Rohöleinfuhren nutzt oder weniger von diesen abhängig ist. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/504 wird auch eine bestehende Ausnahmeregelung für die Lieferung bestimmter Waren und Dienstleistungen, die für das U-Bahn-System von Sofia erforderlich sind, verlängert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2026

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