ErwGr. 5

REG_2026_667 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 hinsichtlich der Festlegung eines Klimazwischenziels der Union für 2040

Um das Klimaziel für 2040 zu erreichen, ist es unter anderem von entscheidender Bedeutung, den vereinbarten politischen Rahmen für 2030 vollständig umzusetzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Industrie sicherzustellen und sie zu unterstützen, um sie zu verbessern und zu stärken, durch einen nachhaltigen und robusten europäischen Agrarsektor für nachhaltige Lebensmittelsysteme, die Resilienz ländlicher Gemeinschaften und Ernährungssicherheit zu sorgen, Pfade für den Übergang auf der Grundlage der besten verfügbaren kostenwirksamen, sicheren und skalierbaren Technologien zu gewährleisten und den Schwerpunkt stärker auf einen gerechten Übergang für betroffene Regionen, Sektoren und schutzbedürftige Haushalten zu legen, ohne, dass jemand zurückgelassen wird, indem beispielsweise über den eingerichteten Klima-Sozialfonds (5) Unterstützung beim Übergang zu Klimaneutralität geleistet wird. Ferner ist es von entscheidender Bedeutung, für einen fairen Wettbewerb mit internationalen Partnern zu sorgen und alle wirtschaftlichen Instrumente der Union wirksam zu nutzen, um unfaire Handelspraktiken zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken, das Energiesystem mit einem technologieneutralen Ansatz zu dekarbonisieren, der alle CO2-freien und CO2-armen Energielösungen, einschließlich erneuerbarer Energie, Kernenergie, Energieeffizienz, Energiespeicherung, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU), CO2-Entnahme, Geothermie und Wasserkraft, nachhaltiger Bioenergie sowie aller anderen derzeitigen und künftigen Netto-Null-Energietechnologien, mit einschließt, die Abhängigkeit von Einfuhren zu senken und die Bezugsquellen der Union für kritische Rohstoffe zu diversifizieren sowie einen strategischen Dialog über den Rahmen für die Zeit nach 2030 mit allen relevanten Sektoren einschließlich Industrie und Verkehr zu organisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.03.2026

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