ErwGr. 4

REG_2026_667 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 hinsichtlich der Festlegung eines Klimazwischenziels der Union für 2040

Um das Klimaziel der Union für 2040 vorzuschlagen, berücksichtigte die Kommission die folgenden Elemente: die besten verfügbaren und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, einschließlich der jüngsten Berichte des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel for Climate Change, IPCC) und des Beirats, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen, einschließlich der Kosten von Untätigkeit, die Notwendigkeit einer fairen und sozial gerechten Gestaltung des Übergangs für alle, Kostenwirksamkeit und wirtschaftliche Effizienz, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union, insbesondere jene von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und den Wirtschaftszweigen, in denen das größte Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, die besten verfügbaren, kostenwirksamen, sicheren und skalierbaren Technologien, Energieeffizienz, einschließlich des „energy efficiency first-Prinzips“, der Erschwinglichkeit von Energie und der Versorgungssicherheit für alle Mitgliedstaaten, die Fairness und Solidarität zwischen und in den Mitgliedstaaten, die Notwendigkeit, Umweltwirksamkeit und Fortschritte im Laufe der Zeit sicherzustellen, die Notwendigkeit, natürliche Senken langfristig zu erhalten, zu bewirtschaften und zu verbessern sowie die biologische Vielfalt zu schützen und wiederherzustellen, auch in der Meeresumwelt, den Investitionsbedarf sowie Investitionsmöglichkeiten, die internationalen Entwicklungen und die zur Verwirklichung der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris und des endgültigen Ziels des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen unternommenen internationalen Anstrengungen sowie die vorhandenen Informationen über das projizierte indikative Treibhausgasbudget der Union für den Zeitraum von 2030 bis 2050.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.03.2026

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