ErwGr. 6

REG_2026_667 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 hinsichtlich der Festlegung eines Klimazwischenziels der Union für 2040

In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2025 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union, die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit und die Förderung des grünen Wandels sich gegenseitig verstärkende Ziele sind, die gemeinsam verfolgt werden müssen, und forderte, dass die Bemühungen schnellstmöglich verstärkt werden, um die Versorgung mit erschwinglicher und sauberer Energie zu sichern und vor 2030 eine echte Energieunion zu schaffen, indem beispielsweise die neue Taskforce für die Energieunion gewinnbringend eingesetzt wird, und dass die Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise und zur Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung in der Union schneller umgesetzt werden. Im Interesse eines kosteneffizienten, fairen und gerechten, pragmatischen und sozial ausgewogenen Übergangs zur Klimaneutralität, bei dem den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten Rechnung getragen wird, werden sowohl private als auch öffentliche Investitionen — unter anderem aus Unionsmitteln — ein Schlüsselinstrument für die Energiewende sein, indem beispielsweise die Einführung und Vermarktung innovativer Technologien in allen Mitgliedstaaten gefördert und vorangetrieben werden, der Zugang zur industriellen Erneuerung und Dekarbonisierung der Industrie erleichtert wird, saubere Technologien hergestellt werden, die Energiesysteme modernisiert werden und indem erschwingliche Lösungen für die gesamte Wirtschaft und für die Bürger in der gesamten Union bereitgestellt werden. Mit dem Deal für eine saubere Industrie, der mit der Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ auf den Weg gebracht wurde, werden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang geschaffen, wobei der Schwerpunkt sowohl auf der Dekarbonisierung als auch auf der industriellen Erneuerung liegt — was zu einer Steigerung der Nachfrage nach „Made in Europe“ beitragen wird — wie auch auf Unterstützungsmechanismen für die europäische Industrie, darunter eine Bank zur Dekarbonisierung der Industrie und der neue vereinfachte Rahmen für staatliche Beihilfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.03.2026

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