ErwGr. 3

REG_2026_786 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2026/249 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Zwischen dem 6. und 11. März 2026 hielten die Union und das Vereinigten Königreich bilaterale Konsultationen über die Höhe der TAC für Sandaal (Ammodytes spp.) und dazugehörige Beifänge in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und in den Unionsgewässern des Untergebiets 4 des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), in den Gewässern des Vereinigten Königreichs der ICES-Division 2a und in den Unionsgewässern der ICES-Division 3a ab. Die Union hat auf der Grundlage des vom Rat am 3. März 2026 gebilligten Standpunkts der Union an diesen Konsultationen teilgenommen. Das Ergebnis dieser Konsultationen wurde in einem am 13. März 2026 unterzeichneten schriftlichen Protokoll festgehalten. Die entsprechende TAC sollte daher in der mit dem Vereinigten Königreich vereinbarten Höhe festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.03.2026

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