ErwGr. 5

REG_2026_786 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2026/249 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Zwischen November 2025 und Februar 2026 hielten die Union und Norwegen bilaterale Konsultationen über den Zugang zu ihren jeweiligen Gewässern für die Fischerei auf Hering (Clupea harengus) und Blauen Wittling (Micromesistius poutassou) im Nordostatlantik ab. Die Union hat auf der Grundlage des vom Rat am 17. Oktober 2025 gebilligten Standpunkts der Union an diesen Konsultationen teilgenommen. Das Ergebnis dieser Konsultationen wurde in einer am 27. Februar 2026 unterzeichneten vereinbarten Niederschrift festgehalten. Diese Zugangsrechte sollten daher in der mit Norwegen vereinbarten Höhe festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.03.2026

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