Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin
_BPRV · 19 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- § 4Handlungsbereiche
- § 5Handlungsbereich „Übersetzen aus der und in die Fremdsprache“
- § 6Handlungsbereich „Texte verfassen und bearbeiten“
- § 7Handlungsbereich „Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache“
- § 8Handlungsbereich „Aufträge selbstständig planen und abwickeln“
- § 9Durchführung der Prüfung
- § 10Schriftliche Prüfung
- § 11Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
- § 12Deutsch als Fremdsprache
- § 13Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 14Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 15Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 16Zeugnisse
- § 17Wiederholung der Prüfung
- § 18Übergangsvorschriften
- § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.